Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

08. Februar 2022 / Wirtschaft

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Seit 2017 ist Heike Döpke Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hannover. | Foto: Iris Kloepper

Pro Jahr zahlt die Agentur für Arbeit 4 Mio. Euro an Gründungszuschüssen aus und ermöglicht damit eine „Startfinanzierung“ für eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. radius/30 sprach mit Heike Döpke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hannover, über Voraussetzungen und Optionen des Gründungszuschusses.

radius/30: Frau Döpke, wer kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen?

Heike Döpke: Jede und jeder, die oder der ein tragfähiges Konzept zur Selbstständigkeit vorlegen kann und dadurch seine Arbeitslosigkeit möglichst schnell wieder beenden kann. Das Konzept wird von unabhängigen Stellen geprüft. Wir schätzen im Gespräch mit den Gründungsinteressierten auch die individuellen Chancen am Arbeitsmarkt ein und sprechen darüber, ob die Arbeitslosigkeit durch eine abhängige Beschäftigung schneller beendet werden könnte. Dieses Beratungsgespräch erfolgt auf Augenhöhe und beleuchtet verschiedene berufliche Perspektiven. Deswegen empfehle ich vor einer Gründung einen Termin mit der Arbeitsvermittlerin oder dem Arbeitsvermittler zu vereinbaren. Dort können alle Fragen, Fördervoraussetzungen und auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten erörtert werden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um einen Gründungszuschuss zu erhalten?

Die Gründung muss Hand und Fuß haben, alles muss gut überlegt sein. Auch formal sind ein paar Dinge zu beachten, die wir in unseren Beratungen in der Arbeitsvermittlung erläutern. In den Gesprächen über eine Existenzgründung werden die persönliche Eignung dafür thematisiert und dokumentiert. Dazu zählen z. B. nachweisbare Fachkenntnisse und die Erläuterung des Businessplans, inkl. Liquiditätsplan. Erforderlich ist auch die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Die fachkundige Stelle bewertet dabei beispielsweise das Geschäftskonzept und den Investitions- und Finanzierungsplan. Außerdem muss man am Tag vor der Gründung noch arbeitslos sein, einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, eine Gewerbeanmeldung vorlegen und mit der Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss soll zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung beitragen. Der Antrag muss vorher gestellt werden und wird mit Beginn der Existenzgründung monatlich ausgezahlt. Außerdem kann er neben anderen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden.

Wie lange und in welcher Höhe wird der Gründungszuschuss ausgezahlt?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit wird in zwei Phasen geleistet: Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung geleistet. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Macht es Sinn, als Selbstständige*r freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen?

In diesen Zeiten haben sich in der ersten Coronawelle diejenigen gefreut, die eingezahlt hatten, denn sie erhielten Arbeitslosengeld. Aber das muss jeder selber wissen. Die Risiken einer Selbstständigkeit werden in Beratungen ausführlich mit den Experten besprochen. Letztlich fällt da jede/jeder seine eigene Entscheidung.

Welche Beratungsangebote zum Thema „Gründung“ gibt es bei der Agentur für Arbeit?

Die Beratung beginnt bei der Arbeitsvermittlung und einer Betrachtung der gesamten Situation. Vermittlungsmöglichkeiten, Wünsche und Ziele des Kunden werden selbstverständlich berücksichtigt. Neben der bereits erwähnten Beratung über die Fördervoraussetzungen informieren die Beraterinnen und Berater auch über regionale fachkundige Stellen. Wir arbeiten dabei eng mit der Region Hannover, den Kammern, Fachverbänden und Kreditinstituten zusammen. Um Gründungsinteressierte gut auf die Selbständigkeit vorzubereiten und auch bei der erforderlichen Vorbereitungsorganisation zu unterstützen, bieten wir auch Existenzgründerseminare an. Zum Beratungsangebot gehört selbstverständlich auch die Information über die Inhalte und den Ablauf dieser Vorbereitungskurse. Die Kosten für die Seminare werden von der Arbeitsagentur übernommen. Sie sehen, es lohnt sich mit unseren Beraterinnen und Beratern einen Termin zum Thema Gründungen zu vereinbaren.

www.arbeitsagentur.de

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