Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad statt eines Dienstwagens im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stellen. Dass die Gestellung eines Dienstwagens mit der Erlaubnis zur Privatnutzung üblicherweise zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung führt, ist vielfach bekannt. Inwieweit führt aber ein Dienstfahrrad steuerlich zu Auswirkungen? Von Frank Bielefeld Bislang war die Überlassung von Fahrrädern und von ...