1. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der mediengut UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), für Werbeaufträge im Magazin radius/30 als verbindlich an.
2. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. Bei Einwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung.
3. Ein „Auftrag“ im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (z. B. Beilagen) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in der Publikation radius/30 zum Zweck der Verbreitung.
4. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
5. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft, der Gestaltung oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Vorlagen für Anzeigen und andere Werbemittel rechtzeitig bis zum Druckunterlagenschluss anzuliefern.
Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zum Druckunterlagenschluss nicht oder nicht vollständig vor, wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, so wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die Anzeige zahlt, gekürzt. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anlieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten.
7. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen von dem Auftraggeber binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden, anderenfalls sind alle Rechte ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, gleich aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – unverzüglich nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Belegs. Alle gegen den Auftragnehmer gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
8. Der Auftragnehmer versendet seine Rechnung spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Die Rechnung ist 14 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern sich ein anderer Zahlungstermin nicht aus einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung der Parteien ergibt.
9. Wenn die Publikation, in der die Anzeige oder ein anderes Werbemittel des Auftraggebervertrags gemäß zu erscheinen hat, weniger als einen Monat später als zu dem vereinbarten Termin erscheint, ist dies nicht als Verzug des Auftragnehmers anzusehen und begründet keine Rechte zugunsten des Auftraggebers.
10. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden in jedem Einzelfall an die Preislisten des Auftragnehmers zu halten.
11. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
12. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtunternehmern, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Ergänzende Bedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen im Internet (Online-Werbung)
13. Gegenstand eines Vertrags über Online-Werbung ist die Aufnahme eines Werbebanners oder einer sonstigen Online-Werbeform des Auftraggebers (Werbemittel) auf radius30.de oder einem Internetportal.
14. Das Werbemittel des Auftraggebers wird an vereinbarter Stelle platziert und dort im Rahmen der mit dem Provider des Seitenbetreibers der vermarkteten Webseite bzw. des Internetportals vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Das Werbemittel wird in der Regel über einen Hyperlink mit der Internetseite des Auftraggebers (Zielseite) verknüpft, sodass die Internetseite aufgerufen wird, wenn das Werbemittel mit einem Mausklick aktiviert wird.
15. Der Inhalt des Werbemittels und dessen technische Spezifikationen, die Vergütung für den Werberaum und die Laufzeit der Werbung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung des Werbemittels ist der Auftraggeber verantwortlich.
16. Der Auftraggeber wird die Webseite, auf der das Werbemittel platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung als genehmigt.
17. Der Auftraggeber wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Zielseite abrufbar halten. Dem Auftraggeber ist es jederzeit gestattet, eine andere Zielseite zu bestimmen und die Verknüpfung des Werbemittels mit einer anderen Internetseite festzulegen. Soweit dem Auftragnehmer eine solche Änderung zumutbar ist, wird die Verknüpfung innerhalb von 48 Stunden geändert. Im Falle von Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels zu der Zielseite wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Störungen in Schriftform in Kenntnis setzen.
18. Bei der Gestaltung und Herstellung des Werbemittels wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Das gilt insbesondere für das geistige Eigentum Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte) und allgemeine gesetzliche Vorschriften (etwa zum Jugendschutz oder Schutz der Persönlichkeitsrechte). Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verarbeitet und genutzt werden. Stellt der Auftraggeber nachträglich fest, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er den Auftragnehmer davon unverzüglich in Schriftform unterrichten.
19. Die Ausgestaltung des Werbemittels darf keine Betriebssystem-Systemmeldung vortäuschen. Sie darf nicht über den Werbezweck irreführen. Sofern das Werbemittel nicht durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Werbung erkennbar ist, kann der Auftragnehmer überall durch Auftragnehmer ersetzen, es als Werbung mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen oder von redaktionellen Inhalten absetzen.
20. Der Auftraggeber wird den Seitenbetreiber (Anbieter im Sinne des TMG) von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit des Werbemittels und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, und wird die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. So gehen auch alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Bild-Kunst) zu Lasten des Auftraggebers, der dem Auftragnehmer spätestens bei Übersendung des Werbemittels alle für Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben mitzuteilen hat.
21. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Multimedia- und Onlinerecht, das Datenbankrecht, das Senderecht und das Werberecht. Diese Rechte sind übertragbar, insbesondere an den Seitenbetreiber.
22. Die Schaltung des Werbemittels kann sofort unterbrochen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es und/oder die Zielseite und/oder das Umfeld der Zielseite rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen den Seitenbetreiber und/oder gegen den Auftraggeber ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Werbemittelschaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Auftragnehmer ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung eines anderen Werbemittels und/oder die Verlinkung mit einer anderen Internet-Seite zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
23. Die verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der Webseite bzw. des Internetportals wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zum Server des Seitenbetreibers oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Das gilt auch für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider oder Online-Dienste. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem ProdHaftG. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens des Seitenbetreibers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen.