Warum Gesundheitsschutz im Betrieb wichtig ist

23. Januar 2022 / Gesundheit

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Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor berufsbedingten Krankheiten zu schützen. Er muss stetig für einen hinreichenden Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sorgen.

Beim betrieblichen Gesundheitsschutz geht es um die langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz, welche im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden sollten.

Der Arbeitsplatz, das Arbeitsverfahren und die benötigte Ausstattung müssen so gestaltet sein, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden. Es obliegt dem Arbeitgeber, die für seine Branche relevanten Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Umfang und Inhalt der Gefährdungsbeurteilung richten sich nach den betrieblichen Anforderungen und Umständen. Eine konkrete gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht, sodass es bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum gibt. Mit den geeigneten Maßnahmen sollen sodann die Gefährdungen verringert oder ganz beseitigt werden. Hierbei ist der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu berücksichtigen. Für die Maßnahmen ist im Arbeitsschutzgesetz eine Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben.

Für den Gesundheitsschutz ist es generell sinnvoll, Arbeitsabläufe für die Arbeitnehmer so einfach wie möglich zu gestalten und schädigende Belastungen, zum Beispiel durch eine ungünstige Körperhaltung oder psychische Belastungen, wie Über- oder Unterforderungen, zu vermeiden. Auch könnten ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße optimiert werden. Ebenso sind die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen Präventionsmaßnahmen für den Gesundheitsschutz. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist stets sinnvoll und ratsam. In Betrieben mit einem Betriebsrat bestimmt diese Arbeitnehmervertretung mit.

Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen. Betriebliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz führen zur Senkung von Fehlzeiten und zur Verbesserung des Gesundheitszustandes. Langfristig tragen sie zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei, mindern die Kosten bei der Lohnfortzahlung und reduzieren den zeitweisen Ersatz erkrankter Mitarbeiter.

Text: Nadine Hotze

Rechtsanwältin Nadine Hotze

AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
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