Inklusion in Unternehmen: Expertentipps für Arbeitgeber

14. Mai 2021 / Wirtschaft

Featured image for "Inklusion in Unternehmen: Expertentipps für Arbeitgeber"

Mitarbeiter mit einer Behinderung können Unternehmen bereichern und wertvolle Teammitglieder sein. Die heutigen (technischen) Möglichkeiten machen die Arbeit für Menschen mit Behinderung in nahezu allen Berufen möglich. Inklusion in Unternehmen und Chancengleichheit sind Themen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass viele Behinderungen nicht von Geburt an bestehen, sondern vielmehr bei älteren Menschen auftreten, gleichzeitig der Renteneintritt aber nach hinten verlagert wird.

Bereits seit 2001 gibt es eine gesetzliche Beschäftigungspflicht für Menschen mit Schwerbehinderung. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens fünf Prozent Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt haben. Die Abgabe soll einen finanziellen Ausgleich gegenüber denjenigen Arbeitgebern schaffen, die Schwerbehinderte beschäftigen und dadurch höhere Kosten haben – etwa, weil sie für diese Mitarbeiter umbauen müssen. Sie soll außerdem Arbeitgeber dazu anhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen.

Für Unternehmen gibt es gute Gründe für eine inklusive Personalpolitik – es kann durchaus Vorteile mit sich bringen, wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung beschäftigt. Immer wieder wird von Unternehmen bestätigt, dass sich Menschen mit Behinderung durch hohe Motivation auszeichnen. Sie sind ihren Arbeitgebern gegenüber meist sehr loyal. Oft wächst bei allen Beschäftigten die Hilfsbereitschaft und die sozialen Kompetenzen können im Team gesteigert werden, was auch zur Verbesserung des Betriebsklimas führt. Ebenso können Menschen mit Behinderung qualifizierte Fachkräfte sein. So haben beispielsweise Menschen mit Störungen aus dem Autismus-Spektrum ausgesprochen gute analytische Fähigkeiten. Auch in der Außenwirkung wird Inklusion oft positiv honoriert.

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Arbeitgeber können bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer zahlreiche Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Es gibt Zuschüsse von den jeweiligen Integrationsämtern, wenn es um die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes geht. Auch Anschaffungen wie etwa ein behindertengerechtes Auto für den Außendienst oder technische Hilfsmittel sind förderungsfähig. Die Integrationsämter vergeben zudem Prämien und Zuschüsse zu Kosten für die Berufsausbildung oder für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Fördermittel können darüber hinaus bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Beispielsweise kann ein Eingliederungszuschuss als Beitrag zum Arbeitsentgelt in Anspruch genommen werden. Außerdem können die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstattet werden. So geben Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in ihrem Unternehmen zu beweisen.

Aber natürlich kommen auch einige Besonderheiten auf die Arbeitgeber zu, wenn sie behinderte Menschen einstellen möchten, denn schwerbehinderte Mitarbeiter genießen einen besonderen Schutz. Sie können zum Beispiel Mehrarbeit, die über acht Stunden hinausgeht, ablehnen. Sie haben Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche und genießen einen höheren Kündigungsschutz als Mitarbeiter ohne Behinderung. Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen Inklusion fördern. Sie leisten damit einen gesellschaftspolitischen Beitrag und helfen individuell, berufliche Perspektiven zu schaffen. Der AGA Unternehmensverband steht Ihnen dazu gerne beratend zur Seite.

Text und Bild: Nadine Hotze
Titelbild: Adobe Stock

Rechtsanwältin Nadine Hotze, AGA

Im AGA (Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e. V.) sind mehr als 3.500 überwiegend mittelständische Groß- und Außenhändler sowie unternehmensnahe Dienstleister aus Norddeutschland organisiert. Der AGA unterstützt in Unternehmens- und Personalführung sowie in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt der AGA die branchen- und firmenspezifischen Belange seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
www.aga.de

Archiv